CMT AG Steuerblog Versandhandelsregelung

Fiskalvertretung e-Commerce – Update über die wichtigsten Punkte

14. September 2022

Wie läuft bei der cmt ag die e-Commerce Fiskalvertretung ab?

  1. Der Schweizer Kunde bestellt über den Webshop ein Produkt des e-Commerce Händlers.
  2. Der Kunde bezahlt das Produkt direkt über die Kreditkarte/Paypal und erhält dafür vom Händler eine marktkonforme Rechnung inkl. 7.7% Schweizerischer Mehrwertsteuer (2.5% ermässigter Satz)
  3. Der e-Commerce Händler verschickt die Ware über seinen Logistiker (DHL, Post, weitere). Dieser holt die Ware im Warenlager im Ausland ab und verbringt die Ware an den Schweizer Zoll.
  4. Am Schweizer Zoll wird die Ware veranlagt mit Schweizerischer Einfuhrumsatzsteuer (EUST) sowie allfällige Zollabgaben in Rechnung gestellt. Basis für die Einfuhr ist die Handelsrechnung, welche ausgestellt wurde. Die EUST wird erhoben und muss beglichen werden (über ZAZ Konto mit 60 Tagen Fälligkeit oder mittels Kreditkarte). Schuldner dieser EUST ist der ausländische e-Commerce Händler – er importiert die Waren in eigenem Namen.
  5. Sobald die Waren in den freien Verkehr überführt wurden, liefert der Logistiker die Ware an den Schweizer Kunden aus – erst hier wird die Ware vom e-Commerce Händler an den Schweizer Kunden übergeben (DDP). Da dieser bei der Bestellung die Ware zzgl. MWST bezahlt hat, muss er bei der Auslieferung keine Kosten mehr bezahlen.
  6. Der ausländische e-Commerce Händler muss nun noch quartalsmässig die getätigten Schweizer Umsätze deklarieren. Dies bedeutet, dass er die Verkäufe mit dem Steuerschlüssel 7.7% (oder 2.5%) aus seiner Buchhaltung herausfiltert. Da er bei der Einfuhr bereits die Einfuhrumsatzsteuer cash bezahlt hat, kann er bei der Deklaration die Umsätze mit der bereits bezahlten Vorsteuer verrechnen, d.h. die Vorsteuer geltend machen. Damit er die Vorsteuer geltend machen kann, muss er über alle Veranlagungsverfügung in elektronischer Form verfügen (s. mehr dazu im Bereich Zollsoftware).

Mit dieser Abwicklung (DDP) sind unsere e-Commerce Kunden – beinahe 250 an der Zahl – hoch erfolgreich in der Schweiz und erfüllen so die Kundenwünsche der Schweizer Kundschaft.
Gerne stehen auch wir Ihnen zur Verfügung.

Weitere Produkte, welche Sie interessieren könnten:
Zollsoftware
ZAZ Konto

Die Attraktivität des Marktes Schweiz für ausländische Versandhändler, bzw. e-Commerce Unternehmen ist ungebrochen. Einen vertiefenden Artikel zu diesem Thema finden Sie in unserem Blog. Darum soll es aber in diesem Artikel nicht gehen, vielmehr um die Frage, welches die wichtigsten Punkte sind, welcher ein ausländischer Versandhändler/e-Commerce-Unternehmen – beachten muss, wenn es den Eintritt in die Schweiz plant.

Rechnungsstellung bei Bestellung

Falls sich ein ausländischer Versandhändler/e-Commerce-Unternehmen – entscheidet, DDP in die Schweiz zu liefern, löst dies in der Schweiz die Umsatzsteuerpflicht aus und die Rechnung muss mit Schweizer Steuer ausgestellt werden. Dies bedeutet die Pflicht des Versandhändlers, sich in der Schweiz zu registrieren.

Abwicklung der Verzollung bzw. Veranlagung der Einfuhrumsatzsteuer

Die Logistik wird i.d.R. von einem Dienstleister übernommen, dennoch gilt es diverse Punkte zu beachten:

  • Ausstellung der Handelsrechnung mit Nettowarenwert (ohne Steuer)
  • das Gewicht der Lieferung
  • sowie falls vorhanden eine Zolltarifnummer.

Mit diesen Angaben kann der Zolldeklarant eine korrekte Eingabe in das System der Eidgenössischen Zollverwaltung vornehmen. Zusätzlich empfehlen wir Ihnen bei regelmässigen Imports die Eröffnung eines Zollabwicklungskontos (ZAZ) bei der Eidg. Steuerverwaltung. Dieses ZAZ-Konto bringt Ihnen verschiedene Vorteile wie 60 Tage Zahlungsfrist der Einfuhrumsatzsteuer sowie die Anbindung einer Zollsoftware, welche die elektronischen Veranlagungsverfügungen täglich herunterlädt und archiviert. Da diese Veranlagungsverfügungen die Beweise für die Geltendmachung von Vorsteuern sind, gilt es diese gesichert zu archivieren. Gerne bieten wir auch hier Hand mit einer speziellen Softwarelösung.

e-Commerce Set-Up Paket

Sie planen sich selbständig zu machen mit einem e-Commerce Shop. Dabei tauchen in der Set-Up Phase viele Fragen auf. Unser e-Commerce Set-Up Paket gibt Ihnen Antworten auf diese Fragen.

→ Klärung der Ausgangslage
→ Übersicht Abaninja / Bexio
→ Partnerkanzleien im Ausland
→ 1 Stunde Beratungs-Call
Jetzt für 250.- kaufen

Retouren

Obwohl der Schweizer Kunde grundsätzlich sehr loyal ist, werden auch hier je nach Branche Bestellungen wieder zurückgeschickt. Diesen Prozess müssen Sie im Griff haben und mit Ihrem Logistikpartner im Vorfeld sauber strukturiert haben.

Begründung steuerliche Betriebsstätte

Mit einer umsatzsteuerlichen Registrierung begründen Sie in der Schweiz noch keine Betriebsstätte und damit können Sie als Versandhändler auch nicht von den attraktiven Steuersätzen profitieren. Lediglich die Umsatzsteuer wird abgeführt. Ob dies längerfristig so bleibt, kann im Moment nur schwer abgeschätzt werden. Insbesondere im digitalen Bereich ist eine Entwicklung im Gange – bei Interesse finden Sie dazu mehr Informationen hier.

Umsetzungspartner

Die cmt ag bietet sind in diesem Bereich als Partner an. Haben wir doch in den letzten Jahren knapp 200 Onlinehändler in die Schweiz begleitet und sind mit der Abwicklung von Zollfragen sowie der korrekten Umsatzsteuerdeklaration vertraut. Seit dem 1.1.2021 sind wir zudem Preferred Partner von Digitec Galaxus, dem grössten Schweizer Marktplatz. Auch diese Synergien nutzen unsere Kunden verstärkt, um einen Markteintritt in die Schweiz erfolgreich zu gestalten.

Kann ich als Versandhändler auch in die Schweiz liefern, ohne dass ich die Umsatzsteuerpflicht auslöse?

Ja, dies ist möglich indem die Ware direkt von Ihrem Schweizer Kunden importiert wird, d.h. er bezahlt dann die Einfuhrumsatzsteuer. Hier gilt es aber zu beachten, dass Sie mit den korrekten Incoterms arbeiten.

Hat die cmt ag Erfahrung im Bereich Fiskalvertretung e-Commerce / Versandhandel?

Ja, wir haben in den letzten Jahren beinahe 200 Onlinehändler in die Schweiz begleitet.

Muss ich bei einer DDP-Lieferung in die Schweiz eine Fiskalvertretung haben?

Unbedingt, DDP bedeutet, dass Sie dem Kunden die Ware verzollt und versteuert nach Hause liefern. Sie treten wie ein Schweizer Händler auf. Daher müssen Sie die Rechnung mit Schweizer Steuer ausstellen. Dazu benötigen Sie einen Fiskalvertreter.

Benötige ich als e-Commerce Unternehmen / Versandhändler ein eigenes Zollabwicklungskonto (ZAZ), um in die Schweiz zu liefern?

Nein, dies ist nicht zwingend. Bei regelmässigen Lieferungen empfehlen wir Ihnen aber die Eröffnung eines solchen Kontos, da Sie damit in den Genuss von diversen Vorteilen kommen.

Wie kann ich den Status der cmt ag als Preferred Partner von Galaxus nutzen?

Gerne stellen wir Ihnen bei Interesse, über den Marktplatz von Galaxus zu verkaufen, zusätzliche Infos zu. Bitte melden Sie sich direkt bei D. Baldegger.

Ihr Ansprechpartner bei der cmt ag


Dominik Baldegger
Eidg. dipl. Treuhandexperte
Registrierter Revisor
Telefon direkt +41 71 788 08 02
dominik.baldegger@cmt.ch