Neue Saldosteuersätze per 1. Januar 2015
01. Dezember 2014Zum 1. Januar 2015 sind 30 Branchen/Tätigkeiten von Änderungen bei den Saldosteuersätzen betroffen.
Einige erhalten einen höheren oder auch niedrigeren Saldosteuersatz. Zudem werden einige Branchen/Tätigkeiten anders umschrieben, was zur Folge haben kann, dass neu ein zweiter Saldosteuersatz anzuwenden ist.
Einen Vorabdruck der Änderung der Verordnung der ESTV über die Höhe der Saldosteuersätze finden sie hier.
- Wenn Sie aktuell mit Saldosteuersätzen abrechnen und von den Änderungen betroffen sind, erhalten Sie von der ESTV Mitte Dezember zudem ein Schreiben mit allen wesentlichen Angaben.
- Wenn Sie nach der effektiven Methode abrechnen und eine Tätigkeit ausüben, die von diesen Änderungen betroffen ist, können Sie auf den 1. Januar 2015 zur Abrechnung mit Saldosteuersätzen wechseln.
- Eine Wechselmöglichkeit per 1. Januar 2015 besteht auch, wenn Sie im Gemeinwesen oder in verwandten Bereichen tätig sind und von den Änderungen betroffen sind.
Für alle Wechsel ist eine schriftliche Meldung an die ESTV bis Ende Februar 2015 notwendig.