
E-Government – Meldeverfahren für ausländische Mitarbeiter
30. August 2025
Das Meldeverfahren für kurzfristige Erwerbstätigkeiten von EU/EFTA-Arbeitskräften lässt sich jetzt zentral über EasyGov abwickeln.
Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) hat das Online-Portal EasyGov.swiss um das Meldeverfahren für kurzfristige Erwerbstätigkeit erweitert. Seit dem 17. März 2025 können Schweizer Arbeitgeber und ausländische Dienstleistungserbringer Meldungen für Arbeitseinsätze von bis zu 90 Tagen pro Kalenderjahr digital über EasyGov einreichen. Die Integration verbessert die Datenqualität, vereinfacht die Übermittlung an kantonale Behörden und stärkt die Kontrolle der Lohn- und Arbeitsbedingungen im Rahmen der flankierenden Massnahmen (FlaM).
Weitere Informationen: EasyGov.swiss weiter ausgebaut

DOMINIK BALDEGGER
Eidg. dipl. TreuhandexperteRegistrierter Revisor
Verwandte Beiträge
Was sie als Verwaltungsrat wissen müssen
Das revidierte Aktienrecht ergänzt und präzisiert bereits heute geltende Bestimmungen für den Ver...