
Grenzüberschreitende Telearbeit: Neue Ausführungsbestimmungen ab 01.07.2023
22. August 2025
Mit dem zunehmenden Trend zu ortsunabhängigem Arbeiten hat auch die Komplexität in der Sozialversicherungsunterstellung bei grenzüberschreitender Telearbeit zugenommen. Die multilaterale Vereinbarung, welche per 1. Juli 2023 in Kraft trat, bietet hier nun eine einheitliche Grundlage – vorausgesetzt, die beteiligten Staaten haben die Vereinbarung unterzeichnet.
Zielsetzung: Stabilität und Planungssicherheit
Die neue Regelung ermöglicht es Arbeitnehmenden, die zwischen Homeoffice im Wohnstaat und Präsenzzeit im Tätigkeitsstaat wechseln, weiterhin im Sozialversicherungssystem des Arbeitgeberstaates zu verbleiben – sofern maximal 49.9 % der Arbeitszeit im Wohnstaat erbracht wird.
Zentrale Voraussetzungen im Überblick
Damit die Vereinbarung greift, müssen spezifische Kriterien erfüllt sein:
- Weniger als 50 % Telearbeit im Wohnstaat
- Regelmässiger Wechsel zwischen Präsenzarbeit und Homeoffice
- Nutzung von IT-gestützter Telearbeit
- Beide Staaten müssen Unterzeichnerstaaten der Vereinbarung sein
Administrative Umsetzung über ALPS
Unternehmen müssen den Geschäftsfall „grenzüberschreitende Telearbeit“ über die Plattform ALPS erfassen. Die A1-Bescheinigung wird daraufhin digital erstellt und ist bis zu drei Jahre gültig.
Berechnungsgrundlagen: Die 49.99%-Regel
Die Beurteilung erfolgt vorausschauend über einen Zeitraum von 12 Kalendermonaten. Dabei gilt:
- Einzelne Monate/Wochen dürfen überschritten werden, sofern der Jahresdurchschnitt eingehalten wird
- Krankheits-, Ferien- und Feiertage sind neutral und zählen nicht zur Arbeitszeit
- Die Erfassung der effektiven Arbeitsorte erfolgt über Arbeitszeiterfassungssysteme oder Reisekalender
- Die Telearbeitsquote sollte vertraglich fixiert sein
Fazit
Die neuen Rahmenbedingungen schaffen Rechtssicherheit für Arbeitgebende wie Arbeitnehmende. Für Unternehmen bedeutet dies allerdings auch einen erhöhten Dokumentationsaufwand sowie eine proaktive Gestaltung der Arbeitsverträge und Prozesse im grenzüberschreitenden Kontext.
Weitere Informationen: Digitale Sicherheit: Checkliste Cyberangriff, Update Treuhandportal: Zusätzliche Funktionen und Einstellungen im Treuhandportal

DOMINIK BALDEGGER
Eidg. dipl. TreuhandexperteRegistrierter Revisor
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