MWST-Sätze erhöhen sich

Übersichtsblatt

Am 1. Januar 2024 tritt die Reform AHV 21 in Kraft. Sie beinhaltet auch die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer.

Damit gelten ab 1. Januar 2024 folgende Mehrwertsteuersätze: Der Normalsatz beträgt neu 8,1 Prozent (aktuell 7,7), der Sondersatz für Beherbergungen steigt auf 3,8 Prozent (aktuell 3,7) und für den reduzierten Satz gelten neu 2,6 Prozent (aktuell 2,5).

Quelle: Update Newsletter 04/2023

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