Kein Steuerprivileg für Elektro-Geschäftsfahrzeuge
10. April 2023Ein vom Bundesrat im November 2022 verabschiedeter Bericht empfiehlt, die einheitliche Pauschale für die private Nutzung von Geschäftsfahrzeugen beizubehalten. Von einer reduzierten Bemessungsgrundlage für Elektrofahrzeuge sei abzusehen.
Ein Postulat der Nationalratskommission für Umwelt, Raumplanung und Energie hatte gefordert, eine reduzierte Besteuerung der privaten Nutzung für Inhaber von Geschäftsfahrzeugen mit null Gramm CO2-Ausstoss zu prüfen. Der nun vom Bundesrat verabschiedete Bericht kommt zum Schluss, dass eine reduzierte Besteuerung nichts bewirkt. Ihr Einfluss auf den Investitionsentscheid von Unternehmen bei der Beschaffung von Geschäftsfahrzeugen sei zu gering. Die aktuelle Pauschale für die private Nutzung von Geschäftsfahrzeugen wird in Prozenten des Kaufpreises errechnet. Sie gilt für Elektrofahrzeuge wie für Fahrzeuge mit herkömmlichem Antrieb. Die Pauschale ist einfach zu handhaben und führt – unabhängig vom Fahrverhalten – zu einer jährlich gleichbleibenden Besteuerung.
Quelle: Update Newsletter 04/2023
Weitere Informationen: Private Nutzung von Geschäftsfahrzeugen, Nur noch elektronische Abwicklung der MWST
JOSEF MANSER
Treuhänder mit eidg. Fachausweis Registrierter RevisionsexperteVerwandte Beiträge
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