Fiskalvertretung Schweiz – Online Plattformen aus Sicht der MWST
Am 19. Juni 2020 hat der Bundesrat unter dem Titel «Weiterentwicklung der Mehrwertsteuer in der digitalisierten und globalisierten Wirtschaft» die nächste Teilrevision des Mehrwertsteuer-Gesetzes beschlossen. In dieser Vorlage geht es primär darum, Betreiber von Online Plattformen in die Pflicht zu nehmen und die Mehrwertsteuerausfälle zu verringern und allen Anbietern gleiche Wettbewerbsbedingungen zur Verfügung zu stellen.
In der vorgeschlagenen Gesetzesänderung wird eine neue Zuordnungsbestimmung für elektronische Plattformen fingiert, bei der die Plattform – sprich Amazon und wie sie alle heissen – als Wiederverkäuferin zwischen zwei Lieferungen steht.
Eine ausführliche Analyse zu diesem Thema empfehlen wir das soeben im Helbling Lichtenhahn erschienene Buch von Carla Lang «Eine Würdigung der Gesetzesvorlage zur Plattformbesteuerung».

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Als Gesamtfazit kann zur vorliegenden Gesetzesvorlage zusammenfassend folgendes gesagt werden: Die ausländische Plattform wird mit der neuen Zuordnungsregelung sämtliche Lieferungen, welche über die Plattform laufen, versteuern müssen. Sie ist Teil einer fiktiven Lieferkette und agiert als indirekte Stellvertreterin. Damit müssen die Plattformen für allen von ihnen unterstützen Lieferungen CH-MWST abführen. Die fiktive Lieferung des Lieferanten an die Plattform ist von der Steuer befreit (womit sich Unternehmen, welche nur über Plattformen verkaufen, neu nicht mehr in der Schweiz registrieren müssen). Nach wie vor gilt aber die Registrierungspflicht, wenn direkt an Schweizer Endkonsumenten verkauft wird.
